Das Angebot richtet sich an Studierende, die
- sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren
- und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind
- im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld – genaue Voraussetzungen hier prüfen).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal BAföG digital. Auf der Seite finden die Studierenden darüber hinaus Informationen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Studienstarthilfe zu beantragen.
Der Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginn folgt, gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung für Studierende der Hochschule Wismar endet somit am 31.Oktober 2024.