Geänderte HochschulCoronaVO-MV // Corona

Aushang mit Hinweis auf 3G und Maskenpflicht.
Aushang an einer Eingangstür des Hauses 18 mit Hinweis auf 3G und Maskenpflicht.
Quelle Hochschule Wismar/kb

Für unsere Hochschule bedeutet das, dass wir den Lehrbetrieb auf dem Campus unter den zum Sommersemesterstart kommunizierten Rahmenbedingungen weiter fortführen.

Konkret heißt das
für den Studienbetrieb:

  • der Studienbetrieb findet nach Maßgabe der HochschulCoronaVO M-V in Präsenz statt
  • es ist die 3G-Regel in Gebäuden einzuhalten
  • es gilt Maskenpflicht in Hochschulgebäuden, Ausnahme: Referenten während der Lehrveranstaltungen mit Abstand > 2 m
  • weiterhin Einhaltung der AHA-L-Regeln
  • die Meldeketten sind einzuhalten
  • verbindlich bleibt der Corona-Hygieneplan der Hochschule

darüber hinaus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des betrieblichen Infektionsschutzes:

  • Angebot von einem kostenlosen Test pro Woche
  • Bereitstellung von Gesichtsmasken (med. und FFP-2)
  • Impfungen gegen Corona sind in der Arbeitszeit möglich
  • mobile Arbeit im Rahmen der Dienstvereinbarung
  • Beratungen möglichst weiterhin vor allem in digitaler Form
  • festgelegte Maßnahmen gelten auch in den Pausen

Details können dem Hygieneplan Corona unserer Hochschule entnommen werden, der auch weiterhin den zuständigen Gesundheitsämtern vorgelegt werden muss.

Hinweis:
Weil das Ministerium (WKM) sich sein Lagebild auf Basis dieser offiziellen Daten bildet, die die Hochschulen wöchentlich melden, ist es wichtig, dass mit Covid19-Infizierte unserer Hochschule das Corona-Meldeformular ausfüllen. Nur wenn die Daten ein einigermaßen zutreffendes Bild der Lage zeichnen, können auch auf Landesebene die passenden Maßnahmen getroffen werden.

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