Meldepflicht bei Reiserückkehr aus Risikogebieten // Corona

Maßgebend für das Handeln ist

1. die aktuelle SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulangehörige, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Diesen Hochschulangehörigen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, den Campus und die Gebäude der Hochschule zu betreten.

SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 11.8.2020

2. der Hygieneplan der Hochschule Wismar, in dem die Meldekette verankert ist. Auf der Webseite und im internen Webportal ist ein Corona-Meldeformular hinterlegt, das bitte unbedingt ausgefüllt werden muss:

  • bei Einreise aus einem Risikogebiet (international und national)
  • wenn Sie die Information erhalten, dass SIe positiv auf Covid-19 getestet wurden
  • bei Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten
  • bei mehreren typische Symptomen lt. Robert-Koch-Institut

Die Angaben werden streng vertraulichen behandelt und zur Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Landkreis Nordwestmecklenburg bzw. für den Standort Warnemünde in Rostock notwendig. Sie dienen vor allem der Abgrenzung von Maßnahmen im unmittelbaren Bereich ohne den Gesamtbetrieb unserer Hochschule einstellen zu müssen. Die Meldung auf dem Formular ersetzt nicht Ihre Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort.

 


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