Bis einschließlich Freitag, den 3.12.2021, wird die Lehre nach den gegenwärtig geltenden Regeln weitergeführt. Diese Zeit wird auch zur Vorbereitung auf die Änderungen danach genutzt.
Ab Montag, dem 6.12.2021, bis Freitag, dem 17.12.2021, findet die Lehre wieder grundsätzlich digital statt. Dadurch wird einschließlich der Weihnachtspause eine vierwöchige Phase minimierter Kontakte erreicht, die hoffentlich einen Beitrag dazu leistet den Anstieg der Infektionszahlen zu verringern.
In Präsenz auf dem Campus dürfen in dieser Zeit ausnahmsweise ausschließlich solche Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, die zwingend besondere Lehr-/Lernräume (Labore, Werkstätten, Ateliers) erfordern und deshalb nicht digital durchführbar sind. Auch in dieser Zeit geplante Prüfungen dürfen, wenn sie sich nicht in digitale Formate überführen lassen, in Präsenz durchgeführt werden.
Für alle diese Ausnahmen gilt eine strikte "3G+"-Regelung: alle Studierenden müssen an jedem Tag, an dem sie zum Campus kommen, den Lehrenden einen tagesaktuellen (24 Stunden gültigen) Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Lehrenden kontrollieren diesen Nachweis sowie ggfs. den Geimpft-/Genesen-Status persönlich bei allen Teilnehmenden (nicht nur Stichproben). Wer Geimpft oder Genesen ist, kann diesen Nachweis durch einen Selbsttest zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Tages unter Aufsicht der Lehrenden erbringen. Die Hochschule stellt die hierfür erforderlichen Selbsttests bereit. Wer nicht Geimpft oder Genesen ist, muss zwingend zur ersten Lehrveranstaltung den tagesaktuellen Nachweis eines zertifizierten Testzentrums über einen negativen CoV-2-Test vorlegen.
Die gleiche Regelung gilt auch für den Zutritt zur Hochschulbibliothek.
Für die Hochschulbeschäftigten gelten weiterhin die bereits kommunizierten Vorgaben.
Die in diesem Zeitraum nicht genutzten Seminar- und Vorlesungsräume stehen den Studierenden, die aufgrund der Teilnahme an den ausnahmsweise in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen auf dem Campus sein müssen, in den Pausen zum Aufenthalt offen. Darin gelten permanente Maskenpflicht und ein Mindestabstand zwischen den Anwesenden von 1,5 Metern.
Ein solcher Schritt ins Digitale kurz vor Jahresende ist bedauerlich. Die Hoffnung besteht jedoch, dass es bei dieser kurzen Phase bleiben kann und die Beeinträchtigung des Studiums nur gering sein wird.