Innenarchitektur – Bachelor
Der Bachelor Studiengang Innenarchitektur ist ein erster Ausbildungsabschnitt zum Beruf der Innenarchitektin/des Innenarchitekten. Er setzt sich aus künstlerischen, konstruktiven, gestalterischen und wissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkten zusammen.
Im Zentrum des Studiums steht das Entwerfen. Je nach Interesse können unterschiedliche Wahlpflichtmodule aus dem vielfältigen Spektrum der Fakultät Gestaltung belegt werden.
Exkursionen, Fachvorträge und Stegreifentwürfe begleiten das Studium. Die Bachelor-Thesis schließt das Studium ab.
Studienfachberatung
Studieninhalt
Künstlerische Kompetenz:
z. B. Zeichnen, experimentelles gestalterisches Arbeiten, Fotografieren, Gestaltung mit Licht,
Farbe und Material
Entwerferische Kompetenz:
z. B. Planen und Darstellen mit digitalen Medien,
Planungs- und Entwurfsmethodik
Technische Kompetenz:
z. B. Möbel- und Ausbaukonstruktion,
Gebäudeklimatik und Energie
Wissenschaftliche Kompetenz:
z. B. Architektur- und Kunstgeschichte,
Farb- und Wahrnehmungspsychologie
Berufsbild
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten entwerfen Gesamtkonzepte und Detaillösungen für Innenräume von Gebäuden sowie temporären und mobilen Architekturen. Dazu zählt die Gestaltung von öffentlichen und repräsentativen Orten (z. B. Museen, Kirchen), Geschäftsräumen (z. B. Läden, Restaurants) und Arbeitswelten (z. B. Büro, Dienstleistungsgewerbe) sowie von Freizeit- und Wohnbereichen (z. B. individuelle und serielle Möbel, Küchenplanung).
Die Entwicklung von Farb- und Lichtkonzepten, von konstruktiven Lösungen, die Material- und Produktauswahl, das Entwerfen von Möbeln und Ausbauten sowie die Integration von Technik und Medien stellen wesentliche Aspekte der Tätigkeiten von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten dar.
Fakten zum Studiengang
Akademischer Grad
Bachelor of Arts (B.A.)
Fakultät
Gestaltung
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
7 Semester
Studienbeginn
jeweils zum Wintersemester
Studienort
Wismar
Unterrichtssprachen
Deutsch
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
oder
- Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
sowie
- Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens zehn Wochen in Handwerksbetrieben
und
- erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung