Innenarchitektur – Bachelor

Der Bachelor Studiengang Innenarchitektur ist ein erster Ausbildungsabschnitt zum Beruf der Innenarchitektin/des Innenarchitekten. Er setzt sich aus künstlerischen, konstruktiven, gestalterischen und wissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkten zusammen.
Im Zentrum des Studiums steht das Entwerfen. Je nach Interesse können unterschiedliche Wahlpflichtmodule aus dem vielfältigen Spektrum der Fakultät Gestaltung belegt werden.
Exkursionen, Fachvorträge und Stegreifentwürfe begleiten das Studium. Die Bachelor-Thesis schließt das Studium ab.

Studienfachberatung

Studieninhalt

Künstlerische Kompetenz:
z. B. Zeichnen, experimentelles gestalterisches Arbeiten, Fotografieren, Gestaltung mit Licht,
Farbe und Material

Entwerferische Kompetenz:
z. B. Planen und Darstellen mit digitalen Medien,
Planungs- und Entwurfsmethodik

Technische Kompetenz:
z. B. Möbel- und Ausbaukonstruktion,
Gebäudeklimatik und Energie

Wissenschaftliche Kompetenz:
z. B. Architektur- und Kunstgeschichte,
Farb- und Wahrnehmungspsychologie

Berufsbild

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten entwerfen Gesamtkonzepte und Detaillösungen für Innenräume von Gebäuden sowie temporären und mobilen Architekturen. Dazu zählt die Gestaltung von öffentlichen und repräsentativen Orten (z. B. Museen, Kirchen), Geschäftsräumen (z. B. Läden, Restaurants) und Arbeitswelten (z. B. Büro, Dienstleistungsgewerbe) sowie von Freizeit- und Wohnbereichen (z. B. individuelle und serielle Möbel, Küchenplanung).

Die Entwicklung von Farb- und Lichtkonzepten, von konstruktiven Lösungen, die Material- und Produktauswahl, das Entwerfen von Möbeln und Ausbauten sowie die Integration von Technik und Medien stellen wesentliche Aspekte der Tätigkeiten von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten dar.

Fakten zum Studiengang

Akademischer Grad

Bachelor of Arts (B.A.)

Fakultät

Gestaltung

Präsenz- / Fernstudium

Präsenzstudium

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

jeweils zum Wintersemester

Studienort

Wismar

Unterrichtssprachen

Deutsch

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert

Voraussetzungen für die Zulassung
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulreife

 oder

  • Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird

 oder

  • Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.

 oder

  • Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung

 sowie

  • Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens zehn Wochen in Handwerksbetrieben

 und

  • erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung